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d' Seiler

Satzung
Ergänzende Satzung
für die neu gegründete Maskengruppe "De Seiler" der
Talvogtei Grönland 1897 e.V. mit Sitz in der Seilerburg, 79669
Zell im Wiesental, vertreten durch den 1. Vorstand Herrn Urban Rudiger,
Belchenstraße 24, 79669 Zell i. Wiesental.
Diese Ergänzende Satzung
ist nur in Verbindung mit der Vereinssatzung des o.g. gültig
und betrifft ausschließlich die Mitwirkenden dieser o.g.
Maskengruppe welche zur kulturellen Tradition der Zeller-Fasnacht sowie
dem o.g. verpflichtet fühlt.
Satzung für den Seiler der
Talvogtei Grönland 1897 e.V.
- Jeder einzelne Mitwirkende der Maskengruppe wird nach
wie vor und von dem Tag an, an dem er der Talvogtei Grönland
1897 e.V. beitritt, aktiv am Vereinsleben teilnehmen.
ES WIRD KEIN VEREIN IM VEREIN
GERÜNDET!!
Der Seiler wird am 11.11.2000 in
der Zeller Stadthalle durch den derzeitigen Vogt der Talvogtei
Grönland Urban Rudiger und die Gründungsmitglieder
Thomas Uhlisch, Melanie Kiefer, Christof Broghammer und Alexander
Seider öffentlich vorgestellt.
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Die Mitglieder der
Maskengruppe wählen einen Oberseiler, der durch die
Gesamtvorstandschaft bestätigt wird. Seine Amtszeit
beträgt 2 Jahre.
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Die Maskengruppe wird vorerst
auf Sieben Maskenträger begrenzt sein
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Interessierte Neumitglieder
der Talvogtei Grönland 1897 e.V. werden erst nach Ablauf eines
Jahres ihrer Mitgliedschaft (Prüfung Ihrer
Integrietät) und unter Zustimmung des Vorstands und der
Mitglieder der Seiler in die Maskengruppe aufgenommen.
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Die Maskenträger
selbst, müssen Ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Jugendliche die
längere Jahre aktiv bei o.g. am kulturellen Geschehen
teilgenommen haben, können bereits im 18. Lebensjahr durch
Überlassung eines Erwachsenen Maskenträgers
für die anstehende Fasnachts Kampagne und mit Zustimmung der
restlichen Gruppenmitglieder das komplette Hääs tragen
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Kinder und Heranwachsende
werden nur mit dem Hääs an den Umzügen
teilnehmen, Kinder unter 10 nur unter Aufsicht der Eltern oder eines
Elternteils welche(s) ihm Hääs jedoch ohne Maske am
Umzug teilnimmt
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Ausstattung des gesamten
Hääs:
Holzmaske mit Mütze und Schüren als Haare, Halstuch
(Grundfarbe rot uni oder mit Randdruck) mit einem Leitholz als Knopf,
Hemd (Leintuch), Schürze (blau) eingeschlagen,
Cordhose/Riebeli (braun), Hosenträger (ohne Klipp), Gestrickte
Kniestrümpfe (rot), Schnürschuhe (braun),
Kälber-strick, Handschuhe u. Spleißholz.
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Die angefertigten Holzmasken
sind Eigentum der Talvogtei Grönland 1897 e.V., auch wenn
diese teilweise von den Gründungsmitgliedern vorfinanziert
wurden.
Für die Holzmaske wird von jedem Maskenträger eine
Kaution in Höhe von EUR 100,-- bei der Vereinskasse
hinterlegt. Bei Rückgabe der Maske, in einem einwandfreien
Zustand, wird die hinterlegte Kaution in voller Höhe
ausbezahlt.
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Das Hääs
wird jedem einzelnen Maskenträger angepaßt, d.h. die
Kosten für, Halstuch (rot), der Hose und sowie Stoff
für das Hemd (Stoff für Hemd und Hose kein
Selbsteinkauf!!), Schnürschuhe, Wolle für
Kniestrümpfe, Druckknöpfe für das Hemd und
Wollhandschuhe, müssen selbst getragen werden.
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Der Schurz (blau) und die
Hosenträger werden vom Verein gestellt.
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Die unter Punkt 7
aufgeführten Bekleidungsstücke werden zentral
über den Verein eingekauft.
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Bei Verlust der Maske ist
jeder Maskenträger verpflichtet, dies sofort bei der
Vorstandschaft oder dem Oberseiler zu melden und hat für
Ersatz zu sorgen (Beschaffung nur über den Verein).
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Bei
Beschädigungen der Maske muß ebenfalls der
Maskenträger eigenverantwortlich für die einwandfreie
Reparatur sorgen und dies ebenfalls sofort melden (Reparatur nur
über den Verein).
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Sollten durch Vandalismus
bei Fasnachts - Umzügen oder öffentlichen
Veranstaltungen Beschädigungen entstehen, muß
versucht werden den Schuldigen regreßpflichtig zu machen.
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Kostümkontrolle
über Vollständigkeit und Beschädigung
erfolgt ca. 2 Wochen vor dem ersten Narrentreffen und 2 Wochen nach der
Fasnachts Kampagne.
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Es soll eine Zentrale
Lagerung der nicht im Gebrauch befindlichen Holzmasken, sowie der
Bekleidungsstücke welche über den o.g. gekauft wurden
sicher gestellt sein.
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Jedes Mitglied der Seiler,
anerkennt die vorangehenden Satzungspunkte durch seine Unterschrift.Ihm
wird bei Unterschreiben eine Satzung ausgehändigt.
Die vorliegende Satzung wurde dem Gesamtvorstand
vorgelesen und einstimmig von diesem beschlossen.
Zell im Wiesental 14.November 2000
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