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d' Seiler
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Satzung

Ergänzende Satzung für die neu gegründete Maskengruppe "De Seiler" der Talvogtei Grönland 1897 e.V. mit Sitz in der Seilerburg, 79669 Zell im Wiesental, vertreten durch den 1. Vorstand Herrn Urban Rudiger, Belchenstraße 24, 79669 Zell i. Wiesental.

Diese Ergänzende Satzung ist nur in Verbindung mit der Vereinssatzung des o.g. gültig und betrifft ausschließlich die Mitwirkenden dieser o.g. Maskengruppe welche zur kulturellen Tradition der Zeller-Fasnacht sowie dem o.g. verpflichtet fühlt.

Satzung für den Seiler der
Talvogtei Grönland 1897 e.V.

  • Jeder einzelne Mitwirkende der Maskengruppe wird nach wie vor und von dem Tag an, an dem er der Talvogtei Grönland 1897 e.V. beitritt, aktiv am Vereinsleben teilnehmen.
ES WIRD KEIN VEREIN IM VEREIN GERÜNDET!!

Der Seiler wird am 11.11.2000 in der Zeller Stadthalle durch den derzeitigen Vogt der Talvogtei Grönland Urban Rudiger und die Gründungsmitglieder Thomas Uhlisch, Melanie Kiefer, Christof Broghammer und Alexander Seider öffentlich vorgestellt.

  1. Die Mitglieder der Maskengruppe wählen einen Oberseiler, der durch die Gesamtvorstandschaft bestätigt wird. Seine Amtszeit beträgt 2 Jahre.

  2. Die Maskengruppe wird vorerst auf Sieben Maskenträger begrenzt sein

  3. Interessierte Neumitglieder der Talvogtei Grönland 1897 e.V. werden erst nach Ablauf eines Jahres ihrer Mitgliedschaft (Prüfung Ihrer Integrietät) und unter Zustimmung des Vorstands und der Mitglieder der Seiler in die Maskengruppe aufgenommen.

  4. Die Maskenträger selbst, müssen Ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.

  5. Jugendliche die längere Jahre aktiv bei o.g. am kulturellen Geschehen teilgenommen haben, können bereits im 18. Lebensjahr durch Überlassung eines Erwachsenen Maskenträgers für die anstehende Fasnachts Kampagne und mit Zustimmung der restlichen Gruppenmitglieder das komplette Hääs tragen

  6. Kinder und Heranwachsende werden nur mit dem Hääs an den Umzügen teilnehmen, Kinder unter 10 nur unter Aufsicht der Eltern oder eines Elternteils welche(s) ihm Hääs jedoch ohne Maske am Umzug teilnimmt

  7. Ausstattung des gesamten Hääs:
    Holzmaske mit Mütze und Schüren als Haare, Halstuch (Grundfarbe rot uni oder mit Randdruck) mit einem Leitholz als Knopf, Hemd (Leintuch), Schürze (blau) eingeschlagen, Cordhose/Riebeli (braun), Hosenträger (ohne Klipp), Gestrickte Kniestrümpfe (rot), Schnürschuhe (braun), Kälber-strick, Handschuhe u. Spleißholz.

  8. Die angefertigten Holzmasken sind Eigentum der Talvogtei Grönland 1897 e.V., auch wenn diese teilweise von den Gründungsmitgliedern vorfinanziert wurden.
    Für die Holzmaske wird von jedem Maskenträger eine Kaution in Höhe von EUR 100,-- bei der Vereinskasse hinterlegt. Bei Rückgabe der Maske, in einem einwandfreien Zustand, wird die hinterlegte Kaution in voller Höhe ausbezahlt.

  9. Das Hääs wird jedem einzelnen Maskenträger angepaßt, d.h. die Kosten für, Halstuch (rot), der Hose und sowie Stoff für das Hemd (Stoff für Hemd und Hose kein Selbsteinkauf!!), Schnürschuhe, Wolle für Kniestrümpfe, Druckknöpfe für das Hemd und Wollhandschuhe, müssen selbst getragen werden.

  10. Der Schurz (blau) und die Hosenträger werden vom Verein gestellt.

  11. Die unter Punkt 7 aufgeführten Bekleidungsstücke werden zentral über den Verein eingekauft.

    1. Bei Verlust der Maske ist jeder Maskenträger verpflichtet, dies sofort bei der Vorstandschaft oder dem Oberseiler zu melden und hat für Ersatz zu sorgen (Beschaffung nur über den Verein).

    2. Bei Beschädigungen der Maske muß ebenfalls der Maskenträger eigenverantwortlich für die einwandfreie Reparatur sorgen und dies ebenfalls sofort melden (Reparatur nur über den Verein).

    3. Sollten durch Vandalismus bei Fasnachts - Umzügen oder öffentlichen Veranstaltungen Beschädigungen entstehen, muß versucht werden den Schuldigen regreßpflichtig zu machen.


  12. Kostümkontrolle über Vollständigkeit und Beschädigung erfolgt ca. 2 Wochen vor dem ersten Narrentreffen und 2 Wochen nach der Fasnachts Kampagne.

  13. Es soll eine Zentrale Lagerung der nicht im Gebrauch befindlichen Holzmasken, sowie der Bekleidungsstücke welche über den o.g. gekauft wurden sicher gestellt sein.

  14. Jedes Mitglied der Seiler, anerkennt die vorangehenden Satzungspunkte durch seine Unterschrift.Ihm wird bei Unterschreiben eine Satzung ausgehändigt.

 

Die vorliegende Satzung wurde dem Gesamtvorstand vorgelesen und einstimmig von diesem beschlossen.

Zell im Wiesental 14.November 2000